Die Bundesfachschaftentagung der Biologie hat sich entschieden Stellungnahmen zu diversen hochschulpolitischen und biologiespezifischen Themen zu verabschieden, um den Fachschaften eine Orientierung in diesen Themen zu bieten. Außerdem soll anhand dieser Stellungnahmen die Kommunikation mit anderen Institutionen erleichtert werden und dem StAuB besser ermöglichen auch zwischen den BuFaTen im Sinne der Fachschaften zu handeln.

Außerdem haben wir uns den folgenden Positionspapieren angeschlossen:


Soforthilfe für Studierende in der Corona-Krise

 

Wir als Bundesfachschaftentagung der Biologie (Konstanz 2020) sprechen uns in Zeiten von Covid19 für eine breite finanzielle Unterstützung von finanziell in Not geratenen Studierenden aus, daher schließen wir uns der Petition "Soforthilfe für Studierende Jetzt!" und dem Offenen Brief "Studieren in Zeiten von Corona - soziale Notlage gemeinsam bewältigen" des LAT NRW an.


Akkreditierungssystem

 

Die Akkreditierung von Studiengängen ermöglicht die Sicherstellung von Mindeststandards, die externe Einbringung von Anregungen zur Qualitätsverbesserung und beteiligt Studierende explizit an diesem Prozess.

Als BuFaTa Biologie (Konstanz 2020) unterstützen wir daher das Akkreditierungssystem und den studentischen Akkreditierungspool. Wir nehmen unsere Rolle als pooltragende Organisation ernst und versuchen in stetem Kontakt zu bleiben. Studierende, die von uns in den Programmakkreditierungspool entsandt werden, sollen sich regelmäßig zurückmelden. Wir wollen gemeinsam aktuelle Ereignisse diskutieren, Erfahrungen austauschen und eine rege Diskussionsbasis für die Studiengestaltung von biowissenschaftlichen Studiengängen ermöglichen. Näheres regelt eine gesonderte Richtlinie (Entsenderichtlinie).


Entsenderichtlinie

 

Um von der BuFaTa Biologie in den Programmakkreditierungspool entsandt zu werden, sollten bereits erste Erfahrungen mit studienorganisatorischen Gremien, wie beispielsweise Studien-Kommission bzw. Studienausschüsse oder (Fach-) Prüfungsausschüsse vorhanden sein. Außerdem wird ein großes Interesse an der Gestaltung von Studium und Lehre vorausgesetzt.

Die BuFaTa Biologie entsendet regulär im Abschlussplenum der jeweiligen BuFaTa. Zwischen den BuFaTen können Entsendungen auch in Sitzungen des StAuB erfolgen.

Die Entsendung von Studierenden biowissenschaftlicher Fachrichtungen in den Programmakkreditierungspool sollte wenn möglich über die BuFaTa Biologie und nicht über andere pooltragende Organisationen* erfolgen. Diese können an der Entsendung interessierte Studierende aus biowissenschaftlichen Studiengängen gerne an den StAuB verweisen.

Bei den Entsendungen soll ein möglichst großes Spektrum der Biowissenschaften abgedeckt werden.

Nach der Entsendung erwartet die BuFaTa Biologie, dass Kontakt gehalten wird. Im besten Fall wird an den folgenden BuFaTas teilgenommen, um einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Es wird jedoch mindestens erwartet, dass einmal jährlich ein Bericht zu den Erfahrungen im Akkreditierungswesen verfasst wird. Dieser soll dem StAuB in geeigneter Form zugeschickt werden. Wird auch auf Nachfrage der Kontakt verweigert oder ist dieser nicht mehr möglich, kann der StAuB entscheiden, die Entsendung zurückzuziehen.

 

*Fußnote: pooltragend sind Bundesfachschaftentagungen, Landesstudierendenvertretungen und der Freie Zusammenschluss von Studierendenschaften.


'Corona'-Semester

 

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Konstanz 2020) fordert studierendenfreundliche Lösungen für die auftretenden Prüfungsprobleme in der andauernden Corona-Krise. Dies umfasst unter anderem die Anwendung von Freiversuch-Regelungen auf bestandene und nicht bestandene Prüfungen, welche durch die Corona-Krise beeinträchtigt wurden, sowie Prüfungs- und Studienleistungen in Modulen, deren Lehre ausschließlich online stattfindet. Beispiele für Positive Regelungen sind dem Protokoll zum AK Aktuelle Probleme vom SoSe 2020 zu entnehmen.


Freiraum für Studierende

 

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Konstanz 2020) fordert, dass die Hochschulen den Organen der Studierendenschaften, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen, dazu gehören auch Räume für kulturelle Belange. Dies muss in allen Landeshochschulgesetzen verankert werden.

Als Beispiel kann hier §53 (7) Hochschulgesetz NRW dienen.

Ebenfalls sollte studentisch selbstverwalteter und unentgeltlich zur Verfügung gestellter Freiraum im Hochschulgesetz zugesichert werden, um die soziale und kulturelle Entfaltung der Studierendenschaft zu fördern.


Paragraph-Entwurf zur Novellierung vom Berliner Hochschulgesetz

 

§ 18 Studierendenschaft – (5) Um die o.g. Aufgaben erfüllen zu können, stellt die Hochschule der Studierendenschaft ausreichende und der Nutzung angemessene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Diese werden durch die Studierenden selbst verwaltet. Bereits bestehende studentisch selbstverwaltete Räume sollen möglichst erhalten werden. Falls diese entfernt werden müssen, teilt die Hochschule dies der Studierendenschaft sofort nach der Entscheidung, jedoch mindestens 3 Monate im Voraus, mit und stellt baldmöglichst unter völliger Transparenz des Entscheidungsprozesses in Einverständnis mit der Studierendenschaft vergleichbare Raumalternativen zur Verfügung.


Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

 

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) spricht sich für die Anpassung des BAföGs an die realen Lebensverhältnisse aus.

Der Mietspiegel soll bei der Wohnraumpauschale berücksichtigt werden.

Ferner soll die Gesetzgebung für eine jährliche Anpassung der Fördersätze sorgen.

Die Bundesfachschaftentagung spricht sich ebenfalls für ein Eltern- unabhängiges Studium aus. Eine Förderung soll nicht an dem Einkommen der Eltern scheitern.

Die Förderungshöchstdauer soll nicht die Regelstudienzeit, sondern die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigen.


Gegen Studiengebühren

 

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) spricht sich gegen jegliche Formen von Studiengebühren aus.

Die Bundesfachschaftentagung kritisiert die Landesregierung Baden-Württembergs für die Umsetzung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen und Zweitstudierende und fordert eine Rückabwicklung zu einem gebühren- und diskriminierungsfreien Bildungszugang.


Unterstützung bei der Umsetzung von landesweiten Semestertickets

 

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) spricht sich für die Umsetzung von landesweit gültigen Semestertickets aus. Vorbild ist hier die Umsetzung des landesweit gültigen Semestertickets in NRW, bei dem der jeweilige AStA die Konditionen des Semestertickets mit dem vorliegenden Verkehrsbund aushandelt. Die Verhandlungskompetenz kann aber auch beim zuständigen Studierendenwerk liegen.

Wir fordern die Verkehrsbetriebe zu einer unbürokratischen Umsetzung auf.


Stärkere Berücksichtigung der Lehrkompetenz in Berufungsverfahren

 

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) vermerkt eine zu schwache Berücksichtigung der Lehrkompetenz bei Berufungsverfahren an verschiedenen Hochschulstandorten.

Daher wird eine verstärkte Berücksichtigung der Lehrkompetenz im Rahmen von Berufungsverfahren befürwortet.

Darüber hinaus spricht sich die BuFaTa für ein Vetorecht der studentischen Mitglieder in den Berufungskommissionen aller Hochschulstandorte aus.


Lernräume

 

Die Bundesfachschaftentagung Biologie (Leipzig 2019) sieht die ausreichende Bereitstellung von Lernräumen für Studierende als eine zentrale Aufgabe der Hochschule an, um ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen.

Als Lernräume sind jegliche Orte definiert, die Studierende jederzeit zu regulären Öffnungszeiten der Hochschule und am Wochenende nutzen können, um sich auf Prüfungen vorzubereiten, zu lernen, Protokolle zu schreiben und sonstige Aufgaben innerhalb des Studiums zu erledigen.

Die Anzahl der Lernräume soll dabei in Zusammenarbeit mit der Studierendenschaft anhand der Anzahl der Studierenden der Hochschule bzw. Fakultät adäquat bemessen werden. Dabei sollen Orte, die nicht permanent für eine Nutzung als Lernraum zur Verfügung stehen (Mensa, Cafeteria, etc.) nicht zur Berechnung der Gesamtzahl der Lernräume hinzugezogen werden.

Zusätzlich sollen sich die Lernräume in ruhiger Lage befinden, eine konstruktive Lernatmosphäre, frei von Störfaktoren, garantieren und in ihrer Ausstattung an das Studium angepasst sein.  Dies bedeutet eine Grundausstattung von zumindest Sitzgelegenheiten und Tischen, die Verfügbarkeit von Strom und Internet sowie sanitäre Anlagen in der Nähe.

Dabei sollen sowohl Einzel-Lernräume als auch Gruppen-Lernräume zur Verfügung gestellt werden.

Für ein Studium im digitalen Zeitalter ist es weiterhin erforderlich, dass Computerhardware in ausreichender Quantität mit aktueller und zweckmäßiger Software (Office, Statistikprogramme, Bildbearbeitungsprogramme) verfügbar sind.

Bei einem Wegfall der Lernräume, etwa durch Umbau- oder Renovierungsarbeiten, ist durch die Hochschule ein zeitnaher Ausgleich zu schaffen, der die weggefallenen Lernräume mindestens in gleichwertiger Qualität und Quantität ersetzt.

Bei der Errichtung und Finanzierung neuer Lernräume soll der Fokus insbesondere auf die Funktionalität, Nützlichkeit und Effizienz der Lernumgebung, statt auf deren Optik und Design gelegt werden.


Vergleichbarkeit von Abschlussarbeiten

 

Die Bundesfachschaftentagung Biologie (Leipzig 2019) fordert die Einhaltung der Vergleichbarkeit von Abschlussarbeiten. Dabei sollen die Hochschulen Sorge tragen, dass die in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge vorgegebenen Arbeitsaufwände und Bearbeitungszeiten, eingehalten werden. Dies soll bereits bei der Themenvergabe in Betracht gezogen werden und ist sowohl bei internen als auch externen Arbeiten der Fall. Es sollen Lösungen erarbeitet werden, die eine Anfertigung von Abschlussarbeiten in Teilzeit, beispielsweise aufgrund von ehrenamtlichen Tätigkeiten, Nebenjobs oder anderwärtigen Verpflichtungen, erlauben.


Verkauf von Mitschriften

 

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) sieht den Verkauf von Mitschriften kritisch. Es wurde festgestellt, dass einzelne Webseiten ein Geschäftsmodell vorweisen, welche die Distribution von Mitschriften und Zusammenfassungen vorsieht. Dort sind einzelne Dokumente aufgetaucht, deren Urheber (trotz Nennung im Dokument) keine Einwilligung zur Veröffentlichung oder den Verkauf unterzeichnet haben. Wir befürchten, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handeln könnte.


Lehrveranstaltungsevaluation

 

Die Bundesfachschaftentagung Biologie spricht sich für eine regelmäßige und gewissenhafte Evaluation von Lehrveranstaltungen aus. Die Ergebnisse dieser sollten in geeigneter Form durch das Dekanat veröffentlicht und der Fachschaft zur Verfügung gestellt werden. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Lehre sollten erarbeitet und konsequent umgesetzt werden. Es sollen sowohl besonders gut bewertete Veranstaltungen und Lehrende hervorgehoben werden, als auch mangelhaft oder gar nicht evaluierte Veranstaltungen und Lehrende in den Fokus rücken. Die Evaluation der Lehre ist Aufgabe der Hochschule. Die Fachschaftsvertretungen können zur effektiveren Gestaltung dieser unter anderem durch folgende Initiativen beitragen:
Vorbereitende Maßnahmen:
  • Anregung zur Gestaltung eines kurzen, sinnvollen und mit validierten Methoden erstellten Fragebogens
  • Aufforderung zur Teilnahme an der LVE bei Studierenden und Lehrenden
  • Aufklärung von Studierenden über LVE als qualitätssicherndes Mittel, z.B. im Rahmen von Erstsemesterveranstaltungen
  • Empfehlung zur Abstimmung des Evaluationszeitraumes mit dem individuellen Modulverlauf
Im Evaluationszeitraum:
  • Einforderung eines Zeitfensters zur Durchführung der Evaluation während der Veranstaltungen und auch der Möglichkeit, außerhalb des Veranstaltungsrahmens zu bewerten
  • Einführung einer symbolischen Belohnung für die Teilnahme an der Evaluation (für Studierende und Lehrende)
Nachbereitende Maßnahmen:
  • Anerkennung herausragender Evaluationsergebnisse in Form vom Auszeichnungen durch die Hochschule oder die Fachschaft (Lehrpreis, Wanderpokal, Fördermittel)
  • Einbringen der Evaluationsergebnisse in die Vergabe von Mitteln zur Qualitätssicherung durch Kommissionen mit studentischer Beteiligung
  • Aufforderung zur Besprechung der Evaluationsergebnisse
  • Etablierung von Konsequenzen für mangelhaft oder nicht bewertete Veranstaltungen oder Lehrende, z.B. Dekanatsgespräche, verpflichtende Fortbildungen
  • Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation nutzen, um den Studiengangsaufbau zu verbessern
Das beste Werbemittel für die LVE sind konsequent umgesetzte Maßnahmen zur Qualitätssicherung, denn durch diese wird die Relevanz der Evaluation bei Studierenden und Lehrenden gefestigt.

Nachhaltigkeit an Hochschulen

 

Die Bundesfachschaftentagung Biologie (Essen 2019) ruft bundesweit alle Statusgruppen und Institutionen der Hochschulen und die Hochschulen selbst(als Gesamtes) dazu auf, sich aktiv für die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen im Sinne des Klima- und Umweltschutzes einzusetzen.

Aus diesem Grund soll dem Aspekt der Nachhaltigkeit bei Entscheidungen auf allen institutionellen Ebenen eine hohe Priorität zugeschrieben werden.

Des Weiteren soll Bildung, im Lehrplan und in der Fortbildung von Lehrenden, ein Bewusstsein für nachhaltige Verhaltens- und Lebensweisen schaffen.

Wir appellieren an alle Hochschulinstitutionen und -gruppen, sich im Umgang mit der aktuellen Klimathematik realistische und sinnvolle Ziele zu setzen und diese einzuhalten.

 

Novellierung Hochschulgesetz NRW

 

Im Zuge des Gesetzs zur Änderung des Hochschulgesetzes NRW müssen bis 2020 die Grundordnungen der Hochschulen so angepasst werden, dass sie dem genannten Gesetz nicht widersprechen. Als Empfehlungen zur Art und Weise, in welcher die Grundordnungen  angepasst werden können, hat die Bundesfachschaftentagung   Biologie (Essen 2019) die folgende Vorschläge verfasst.
§ 3 Abs. 6:
Wir empfehlen den Hochschulen, auch weiterhin eine Klausel zur friedlichen und nachhaltigen Forschung und Lehre in ihren Grundordnungen zu führen. 
§ 12 Abs. 5:
Wir empfehlen den Hochschulen, verstärkt auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften bei dem Beschluss neuer Ordnungen zu achten und die öffentliche Bekanntmachung derselben stets zu dokumentieren. Bevorzugt wird
hierbei eine Veröffentlichung der Ordnungen in elektronischer Form.
§ 13 Abs. 4, 5:
Wir weisen darauf hin, dass für eine gesunde Gremienarbeit korrekt besetzte Gremien unabdingbar sind und daher zu den Prioritäten der Gremien gehören muss. Darüber hinaus empfehlen wir die Regelung einer Nachwahl im Sinne des § 13 Abs. 5 HG in den Grund- oder Wahlordnungen der Hochschulen.
§ 22 Abs. 2:
Wir empfehlen, bei der in der Grundordnung der Hochschulen geregelten Zusammensetzung des Senats allen Gruppen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 HG Stimmrecht zuzusprechen und eine angemessene Vertretung insbesondere
der Gruppe der Studierenden im Senat sicherzustellen.
§ 46a Abs. 1:
Wir empfehlen, die in allen Grundordnungen vorgesehene Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte auch weiterhin dort vorzusehen.
§ 64 Abs. 1:
Wir wünschen uns von den Studienbeiräten und Fachbereichsräten einen sparsamen und reflektierten Umgang mit der neuen Möglichkeit zur Verordnung von Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen.